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Wir versenden mit UPS

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen sind maßgebend für sämtliche Angebote und Auftragsannahmen sowie für alle Lieferungen durch uns. Sie gelten auch für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller. Andere Bedingungen als diese insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, gelten nicht, auch wenn sie nicht ausdrücklich in anderer Form zurückgewiesen werden. Mit Annahme der Ware verzichtet der Besteller auf die Anwendung seiner Geschäftsbedingungen auch wenn diese Ausschließlichkeit beanspruchen. Mündliche Abreden oder Zusicherungen sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unwirksam. Soweit diese Verkaufsbedingungen keine abweichende Reglung enthalten, gelten ergänzend dazu die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.

2. Preis

Alle Preise gelten netto ab Lager Steinbach zzgl. der gültigen MwSt. zzgl. Versand und Verpackungskosten/Frachtversicherung. Auf ausdrückliche Anweisung (schriftlich) wird die Ware SVS/RVS Verbotskunden ohne Versicherung zugestellt. Die Versandberechnung erfolgt zu den Listenpreisen, die an dem Versandtag gelten. Soweit EXSYS den Versand veranlasst, ist eine Haftung für die Ausführung von Versand und/oder Fracht durch den Spediteur oder Frachtführer ausgeschlossen. Die Haftung von EXSYS ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

3. Zahlungsbedingungen

Lieferungen unter 200,-€ Warenwert erfolgen mit den zum Versandtermin gültigen Versandkosten. Ab einem Warenwert von 200,-€ erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus. Für Neukunden in Deutschland gilt immer das Zahlungsziel „Vorkasse mit 2% Skonto“. Bei andauernder Geschäftsbeziehung und positiver Zahlungsmoral behält sich Exsys vor, das Zahlungsziel auf ein für den Besteller besseres Zahlungsziel umzustellen. Die mögliche Umstellung kann nur nach einer von Exsys durchgeführten Creditreformprüfung mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Für internationale Besteller gilt immer das Zahlungsziel „TT in advance“. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt ab Fälligkeit  die gesetzlichen Zinsen von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, soweit der Besteller Verbraucher ist, und von 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, soweit der Besteller Unternehmer ist, zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir ferner unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen, die sofortige Zahlung aller ausstehenden Forderungen verlangen und/oder von allen etwa bestehenden Lieferungsverträgen auch von solchen, bei denen keine Zahlungsverzögerungen vorliegen, zurücktreten oder nach Wahl Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gemacht werden, aus einem anderen Auftrag oder Rechtsverhältnis nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt worden sind. Sämtliche Zahlungen, bei denen der Besteller keine ausdrückliche Zahlungsbestimmung mit der Zahlung getroffen hat, werden grundsätzlich auf die älteste Schuld und dort zunächst auf Kosten, sodann auf Zinsen und danach auf die Hauptforderung angerechnet. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4. Versand

Der Paketversand erfolgt ausschließlich mittels UPS. Frachtlieferungen erfolgen ausschließlich mittels einer von Exsys ausgewählten Spedition.

5. Lieferung

EXSYS bemüht sich, alle Aufträge unverzüglich auszuliefern. Falls EXSYS aus Gründen, die EXSYS nicht zu vertreten hat, zur Auslieferung nicht in der Lage ist, verpflichtet sich der Käufer, EXSYS eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Diese Nachfrist beträgt mindestens vier Wochen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Lieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und gelten als selbstständige Leistung.

6. Annahmeverzug

Nimmt der Besteller einzelne Lieferungen oder Teillieferungen nicht ab oder verweigert er die Annahme, so können wir dem Besteller eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Besteller die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht angenommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dabei hat der Besteller den gesamten Schaden einschließlich Transport zu ersetzen. In diesem Fall können wir wahlweise unseren Schaden nachweisen oder ohne Nachweis pauschal 30% des Nettowertes der nicht abgenommenen Lieferung zuzüglich der baren Auslagen als Schadenersatz fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Besteller darf dir Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Besteller hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren, sofort schriftlich  mitzuteilen. Gerät der Besteller uns gegenüber in Zahlungsrückstand, so sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zwecke die Räume zu betreten. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs mit Waren Dritter zu verbinden, wir erwerben in diesem Fall Miteigentum an den durch die Verbindung entstehenden neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen gem. §94/IBGB. Veräußert der Besteller die miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen, an denen wir Miteigentum haben, so tritt der Besteller schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seinen Kunden im Verhältnis des Wertes unseres Miteigentums an uns als Sicherheit ab und ermächtigt uns hiermit zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Bestellers den darüber hinausgehenden Betrag der Sicherheiten freigeben. Der Besteller ist berechtigt die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an uns zu unserer Sicherheit ab. Der Besteller ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Die Einziehungsermächtigung des Bestellers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung unsererseits, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Wir werden von unserer Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

8. Mängel und Haftung für Schäden

Mängel die auf unsachgemäße Handhabung (Gewalt, Kurzschluss) zurückzuführen sind, sind vom Umtausch/Gutschrift ausgeschlossen. Waren, die im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Fertigungs- oder Materialfehler aufweisen, welche den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder ausgetauscht. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort bei Erhalt auf äußerlich erkennbare Mängel zu untersuchen und uns die Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Beanstandete Waren sind uns nur auf Aufforderung hin zurückzusenden. EXSYS haftet nur für die von ihr schriftlich bestätigten oder in ihrem Warenkatalog genannten Eigenschaften des gelieferten Produkts. EXSYS haftet weder für die Eignung unserer Waren für einen vom Besteller beabsichtigten oder von ihm vorgestellten, ihr nicht bekannten Verwendungszweck noch für Schäden, die aus mangelnder Eignung entstehen, es sei denn, es wird zwischen den Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart. Soweit dem Besteller Ansprüche aus Produkthaftung zustehen, richten sich diese ausschließlich gegen den Hersteller, den EXSYS im Schadensfall auf Anforderung dem Besteller benennt. Soweit EXSYS Ansprüche aus Produkthaftung  im Rahmen des jeweiligen Bestellumfangs zustehen und diese mit den Produkthaftungsansprüchen des Bestellers identisch sind, tritt EXSYS diese Ansprüche an den Besteller ab. Sonstige Ansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Mängelfolgeschäden. Der Auftraggeber kann Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung gegen unsere Forderungen aus andern Aufträgen oder Rechtsverhältnissen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind rechtskräftig festgestellt worden oder anerkannt.

9. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung oder aus Verschulden bei Vertragsabschluss sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bez. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

10. Rücksendung

Die Rücknahme bestellter und/oder gelieferter Ware auch bei Teilbestellungen oder Teillieferungen ist, nach einer Garantiezeit von 2 Jahren, ausgeschlossen.

11. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Besteller ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen, Vereinbarung. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht, haftete der Besteller in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen EXSYS aufgrund leichter Fahrlässigkeit, insbesondere solche wegen mittelbarer Schäden (z.B. Verlust von Informationen und Daten, Virenbefall, Betriebsunterbrechungen) sind ausgeschlossen.

12. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am Nächsten kommt.

13. Erfüllungsort-Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main für alle sich im Zusammenhang mit unseren Lieferungen ergebenden Verbindlichkeiten, soweit es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher handelt, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Der Gerichtsstand Frankfurt am Main gilt auch für Ansprüche im Urkunden- Wechsel- und Scheckprozess sowie im Mahnverfahren. Der  Gerichtsstand Frankfurt/Main gilt auch für Besteller, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch nach eigener Wahl berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen für Ihn begründeteten Gerichtsstand zu verklagen. Zwischen den Parteien wird ausschließlich das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

Datenschutz

Gemäß § 26(1) Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass sämtliche Kunden- und Lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden. (Auszüge / Nachdruck / Kopien aus unserem Katalog nur mit schriftlicher Genehmigung.)